Open Access gehört ins Urheberrecht
Open Access gehört ins Urheberrecht. Diese Forderung vieler Wissenschaftler bleibt beim Gesetzentwurf zum Zweiten Korb der Urheberrechtsreform unberücksichtigt. Somit ist weiterhin der vielfach geforderte freie Zugang zu wissenschaftlichen Veröffentlichungen nicht gewährleistet.
Mit anderen Worten: Freie und unternehmensabhängige Forschung wird dadurch unmöglich gemacht. Es sei denn, man verfügt über die entsprechenden finanziellen Mittel.
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