Schlagworte Abmahnung

Date: 07. Februar 2008
Cate: Text

Was ist ein Copyright-Troll?

Copyright-Trolle sind Urheber und Rechteinhaber, die Klagen mit astronomischen Schadenersatzdrohungen einreichen, vor denen die Beklagten allein schon angesichts des hohen finanziellen Risikos einknicken könnten. Allmählich erfassen jetzt auch neben Bürgerrechtlern Wirtschaftsverbände die möglichen Folgen eines immer restriktiveren Copyright bzw. Urheberrechts.
Mehr Infos bei heise news: US-Verbände warnen vor “Copyright-Trollen”

Übrigens gibt es auch in Deutschland Copyright-Trolle. plusminus hat kürzlich darüber berichtet in Teure Informationsfallen. Bundesjustizministerin Zypries weigert sich seit Jahren gegen diese Copyright-Trolle und dem damit verbundenen Abmahnwahn etwas zu unternehmen. Zu einträglich scheint das Geschäft für manche Berufszweige zu sein. :(

Date: 24. Mai 2007
Cate: Text
1 Meinung

Wie schreibt man eine abmahnsichere Geschäfts-E-Mail?

Peter Schüler zeigt anhand vieler Beispiele bei heise resale, wie man eine abmahnsichere Geschäfts-E-Mail schreibt. Denn seit 16. November 2006 ist das Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister in Kraft getreten. Er zeigt, wie man die gesetzeskonformen Pflichtangaben in Geschätsbriefen abmahnsicher umsetzt.

Empfehlenswert auch seine FAQ – hier ein kleiner Auszug:

Bin ich auch als Freiberufler von den Neuerungen betroffen?
Freiberufler, Gesellschaften bürgerlichen Rechts und Einzelunternehmer, die keine Kaufleute sind, fallen unter keines der geänderten Gesetze. Für sie gilt aber unverändert Paragraph 15b der Gewerbeordnung: Sie müssen im schriftlichen rechtsgeschäftlichen Verkehr ihren Familiennamen mit mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen verwenden.