Münchner Urteil zu Nutzungsrechten bei Fotos
Man kann es nicht oft genug betonen: Achten Sie auf die Nutzungsrechte, der von Ihnen verwendeten Fotos, Texte, Musik etc. Denn sonst kann Ähnliches blühen wie diesem Unternehmen in München.
Die Übernahme von im Web bereitgestellten Fotos ohne Einwilligung des Urhebers ist verboten. Wird dabei der Name des Fotografen weggelassen, verdoppelt sich der zu zahlende Schadensersatz.
Quelle: heise news, Gericht: Sechs kopierte Bilder rechtfertigen über 10.000 Euro Schadensersatz, 24.11.2008
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