Frohe Ostern wünscht das Bundesverfassungsgericht
Heise news meldet: Bundesverfassungsgericht schränkt Vorratsdatenspeicherung ein
Gemäß der Entscheidung der Karlsruher Richter müssen die Telekommunikationsfirmen zwar im Rahmen der Anfang des Jahres in Kraft getretenen Novelle der Regelungen zur TK-Überwachung Verbindungs- und Standortdaten der Nutzer verdachtsunabhängig sechs Monate vorhalten. Sicherheitsbehörden dürfen aber nur zur Verfolgung schwerer Straftaten darauf zugreifen.
Zudem muss der Verdacht durch bestimmte Tatsachen begründet und die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise wesentlich erschwert oder aussichtslos sein.
Damit folgte das Bundesverfassungsgericht teilweise dem Eilantrag der über 30.000 Bürger, die geklagt haben. Das eigentliche Hauptverfahren steht noch aus.
