13. Juni 2007
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Abmahnung: BKA pocht auf das Urheberrecht an den Verdachtskriterien islamistischen Terrorismus

Das ist wirklich nur mit Galgenhumor zu ertragen:
Fefe schreibt:

Also das war eine Abmahnung des BKA, wo sie schreiben, sie hätten das Urheberrecht an den Verdachtskriterien islamistischer Terrorismus, und ich solle das mal aus dem Internet löschen. Nach anderthalb Jahren. Außerdem wollen sie eine strafbewehrte Unterlassungserklärung von mir haben, da werde ich wohl jetzt mal einen Anwalt konsultieren müssen. Ich habe das mal weggemacht, weise aber auf die alte Weisheit hin: Trying to remove documents from the internet is like trying to fish pee out of a pool.

Ich überlege gerade, ob ich darauf mit einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz antworten soll. Das kostet wohl so 50 Euro oder so, ich könnte ja hier Spenden sammeln. Wenn ihr findet, daß das gemacht werden sollte, könnt ihr mir ja mal ne Mail schreiben :-)

Hiermit leite ich den Spendenaufruf weiter und bemerke nur, dass der BKA bei den Verdachtskriterien islamistischen Terrorismus auf das Urheberrecht pocht, zeigt nicht, dass man als vernünftiger Mensch diese Verdachtskriterien unter unbedingt erhaltenswerten Kulturgut einzuordnen hat. Es ist ein Sammelsurium, dass fast alle unter Generalverdacht stellt, sobald nur einige Kriterien zutreffen und das ist angesichts einer europäischen/deutschen Terrordatei eher negativ für die Grund- und Bürgerrechte zu betrachten.
Wie tief ist das BKA gesunken?

Das einzig Positive an dieser Nachricht: Zweifel an der Echtheit der BKA-Verdachtskriterien islamistischer Terrorismus dürften jetzt endgültig ausgeräumt sein.

Bei Google nach BKA Verdachtskriterien islamistischer Terrorismus suchen.

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