Risikoberuf Sicherheitsexperte?
In der aktuellen c’t 13/2007 beschäftigt sich Stefan Krempl auf S. 42 mit dem klammheimlich durchgewunkenen Hackerparagrafen §202c StGB. Viele IT-Sicherheitsexperten sehen sich mit einem Bein im Knast. Denn mit dem neuen § 202c Strafgesetzbuch sollen künftig schon Vorbereitungshandlungen für die Herstellung oder Verbreitung von „Hacker-Tools“ kriminalisiert werden.
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