Rüge wegen miserablem Umgang mit benachteiligten Gesellschaftsgruppen
Das hängt man nicht gerne an die große PR-Glocke, dass die BRD 2001 vom UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte gerügt wurde:
„Der Ausschuss ist besorgt darüber, dass das System der sozialen Sicherung nach seiner Reform und das in einem Reformprozess befindliche Rentensystem des Vertragsstaats die Bedürfnisse von Familien, Frauen, älteren Menschen und der benachteiligteren Gruppen der Gesellschaft nicht ausreichend berücksichtigen. Der Ausschuss bemerkt, dass die Rentenreform noch nicht abgeschlossen ist, dass das Bundesverfassungsgericht jedoch kürzlich auf die potenzielle Benachteiligung von Familien in dem konzipierten System hingewiesen hat. […] Der Ausschuss erneuert seine Besorgnis darüber, dass der Vertragsstaat noch keine Definition des Begriffs Armut bzw. eine Armutsgrenze festgelegt hat. Der Ausschuss ist besonders besorgt darüber, dass die Sozialhilfeleistungen, die arme und sozial ausgegrenzte Menschen wie Alleinerziehende, Studenten sowie behinderte Rentner im Rahmen des Bundessozialhilfegesetz erhalten, für einen angemessenen Lebensstandard nicht ausreichen.“ (UNO 2001, Punkt 23 und 27: http://www.auswaertiges-amt.de/www/de/infoservice/download/pdf/mr/comm_wirtsch.pdf – zuletzt abgerufen am 29. August 2005)
Quelle: Fazit der Magisterarbeit „Konzeptionelle Ansätze für allgemeine Grundsicherung“ von Philipp Jacks [Hervorhebung von mir]
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