Behörden-Zynismus
Ein Langzeitarbeitsloser muss für längere Zeit ins Krankenhaus – schlimm genug. Am Ende erfährt er, dass er auch noch finanziell ordentlich rangenommen wird: Er muss Krankenhauskosten zuzahlen – von seinem ALG II. Zudem wurde ihm auch noch das Arbeitslosengeld gekürzt. Die nüchterne Begründung: Schließlich sei er im Krankenhaus voll verpflegt worden.
Quelle: rbb online, Sparschweine der Nation – Wie ALG-II-Empfänger im Krankheitsfall abkassiert werden, 22.03.2006
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